Angaben gemäß § 5 TMG
Sporthilfe Tansania e.V. Wilamowitzweg 15 37085 Göttingen
Vereinsregister: VR 202289 Registergericht: Amtsgericht Göttingen
gemeinschaftlich Vertretungsberechtigt durch:
Steffen Witte ( 1. Vorsitzender)
Wilamowitzweg 15 37085 Göttingen
Telefon: +4915755139099
E-Mail: witte(at)sporthilfe-tansania.de
Tim Weese (2. Vorsitzender)
Wilamowitzweg 15 37085 Göttingen
E-Mail: info@sporthilfe-tansania.de
Paul Preuss (Finanzvorstand)
Wilamowitzweg 15 37085 Göttingen
E-Mail: info@sporthilfe-tansania.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: Ust-IdNr: DE 115 303 688
Verantwortlich im Sinne des Medienvertrages (MStv):
Ole Grams
Wilamowitzweg 15 37085 Göttingen
info@sporthilfe-tansania.de
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle:
https://www.e-recht24.de
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Ireland Limited. Wenn der Verantwortliche für die Datenverarbeitung auf dieser Website außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sitzt, dann erfolgt die Google Analytics Datenverarbeitung durch Google LLC. Google LLC und Google Ireland Limited werden nachfolgend „Google“ genannt.
Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf dem Computer des Seitenbesuchers gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch den Seitenbesucher ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website durch den Seitenbesucher (einschließlich der gekürzten IP-Adresse) werden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert.
Google Analytics wird ausschließlich mit der Erweiterung „_anonymizeIp()“ auf dieser Website verwendet. Diese Erweiterung stellt eine Anonymisierung der IP-Adresse durch Kürzung sicher und schließt eine direkte Personenbeziehbarkeit aus. Durch die Erweiterung wird die IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die im Rahmen von Google Analytics von dem entsprechenden Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
Im Auftrag des Seitenbetreibers wird Google die anfallenden Informationen benutzen, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen dem Seitenbetreiber gegenüber zu erbringen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Das berechtigte Interesse an der Datenverarbeitung liegt in der Optimierung dieser Website, der Analyse der Benutzung der Website und der Anpassung der Inhalte. Die Interessen der Nutzer werden durch die Pseudonymisierung hinreichend gewahrt.
Google LLC. bietet eine Garantie auf Basis der Standardvertragsklauseln ein angemessenes Datenschutzniveau einzuhalten. Die gesendeten und mit Cookies, Nutzerkennungen (z. B. User-ID) oder Werbe-IDs verknüpften Daten werden nach 50 Monaten automatisch gelöscht. Die Löschung von Daten, deren Aufbewahrungsdauer erreicht ist, erfolgt automatisch einmal im Monat.
Die Erfassung durch Google Analytics kann verhindert werden, indem der Seitenbesucher die Cookie-Einstellungen für diese Website anpasst. Der Erfassung und Speicherung der IP-Adresse und der durch Cookies erzeugten Daten kann außerdem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Das entsprechende Browser- Plugin kann unter dem folgenden Link heruntergeladen und installiert werden: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout.
Der Seitenbesucher kann die Erfassung durch Google Analytics auf dieser Webseite verhindern, indem er auf folgenden Link klickt. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, der die zukünftige Erfassung der Daten beim Besuch dieser Website verhindert.
Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, finden sich in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/privacy) sowie in den Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (https://adssettings.google.com/authenticated).
Zum Schutz Ihrer Anfragen per Internetformular verwenden wir den Dienst reCAPTCHA des Unternehmens Google LLC (Google). Die Abfrage dient der Unterscheidung, ob die Eingabe durch einen Menschen oder missbräuchlich durch automatisierte, maschinelle Verarbeitung erfolgt. Die Abfrage schließt den Versand der IP-Adresse und ggf. weiterer von Google für den Dienst reCAPTCHA benötigter Daten an Google ein. Zu diesem Zweck wird Ihre Eingabe an Google übermittelt und dort weiter verwendet. Ihre IP-Adresse wird von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung dieses Dienstes auszuwerten. Die im Rahmen von reCaptcha von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Für diese Daten gelten die abweichenden Datenschutzbestimmungen des Unternehmens Google. Weitere Informationen zu den Datenschutzrichtlinien von Google finden Sie unter: https://policies.google.com/privacy?hl=de
Satzung des Vereins
Der Verein führt den Namen Sporthilfe Tansania e.V. Er hat seinen Sitz in Göttingen und ist in das Vereinsregister eingetragen.
(2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Ermöglichung sportlicher Aktivitäten junger Menschen in Tansania und damit verbunden soll der Zugang junger Menschen zu Bildung und gesundheitlicher Versorgung gefördert werden. Maßnahmen zur Verwirklichung des Satzungszwecks sind insbesondere die Bereitstellung und Unterhaltung von Anlagen zur Ausübung des Sports, die Ausbildung von Trainern, das Anbieten von Training und die Teilnahme an Wettkämpfen, die Bereitstellung von, und die Unterstützung bei der Teilhabe an Bildungsangeboten, die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Trinkwasser, sowie der Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung im Rahmen der Förderung des Sports.
(4) Mit der Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke des Vereins in Tansania wird zugleich zur Förderung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beigetragen (§ 51 Abs. 2 AO).
(5) Der Satzungszweck kann auch dadurch verwirklicht werden, dass der Verein ausschließlich als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO tätig wird und seine Mittel anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu den in § 2 Abs. 2 genannten Zwecken zuwendet oder zur Verfügung stellt. Der Verein kann seine Satzungszwecke im Übrigen auch durch eine Hilfsperson im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 AO unmittelbar verwirklichen.
(7) Der Verein ist politisch, weltanschaulich und religiös neutral
(6) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr
Der Vorstand kann auf Antrag Beitragserleichterungen gewähren.
§ 6 Organe
a. Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
b. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen geschaffen werden. Hierzu bedarf er einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
§ 7 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins und beschließt insbesondere über die Wahl des Vorstands, die Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung, Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins und findet einmal jährlich statt.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn es 20% der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt haben.
(1) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand. Die Einladung zur ordentlichen Versammlung erfolgt durch schriftliche Einladung, digital oder analog sowie
durch öffentliche Bekanntmachung auf der vereinseigenen Homepage, soweit eine solche besteht, mit einer Fristvon 14 Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es andie letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene postalische Adresse oder E-Mail-Adressegerichtet ist.
a. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich in offener Form und können nur namentlich oder geheim erfolgen, wenn diesem mindestens 40% der anwesenden Mitglieder zustimmen
(1) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Eine Stimmrechtsübertragung auf eine andere Person ist nicht zulässig. Bei juristischen Personen wird die Stimme durch einen gesetzlichen Vertreter oder durch einen von diesem schriftlich Bevollmächtigten ausgeübt.
a. en Vorsitz führt der erste Vorsitzende oder einer seiner Vertreter. Für die Wahl des Vorstandes ist ein Versammlungsleiter einzusetzen, der vom Vorstand bestimmt wird.
(1) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Für Beschlüsse über Satzungsänderungen, einschließlich einer Zweckänderung oder über die Auflösung des Vereins, bedarf es einerMehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen als nicht abgegebene Stimmen.
§ 8 Vorstand
a. Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Personen.
I. dem/der Vorsitzenden
II. einem/einer stellvertretenden Vorsitzenden
III. einem/einer Schatzmeister/-in
b. Darüber hinaus kann die Mitgliederversammlung eine Zahl von bis zu fünf Beisitzern festlegen.
c. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
(1) Die Vorstandssitzung leitet die/der erste Vorsitzende, bei deren/dessen Abwesenheit die/der Vertreter/-in. DieBeschlüsse des Vorstandes sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zuunterschreiben. Ein Vorstandsbeschluss kann auch auf schriftlichem, fernmündlichem oder digitalem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschlussverfahren erklären. Die Zustimmung zum Beschluss gilt
zugleich als Zustimmung zum Beschlussverfahren.
a. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
b. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister jeweils allein vertreten.
§ 9 Finanzen
Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und öffentlichen Zuschüssen.
§ 10 Rechnungsprüfung
(1) Nach Beendigung des Geschäftsjahres und vor Durchführung der ordentlichen Mitgliederversammlung, erfolgt die ordentliche Prüfung der Kassen und Konten des Vereins von 2 Rechnungsprüfern. Die Rechnungsprüfer werden von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Mitglieder des Vereins für ein Jahr gewählt; sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl im Amt.
(2) Die Rechnungsprüfer haben einmal jährlich vor der ordentlichen Mitgliederversammlung den vom Vorstand des Vereins aufzustellenden Jahresabschluss und die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung des Vereins für das vergangene Geschäftsjahr zu prüfen.
a. Über die vorgenommene Prüfung ist der Mitgliedsversammlung zu berichten und bei ordnungsgemäßer Kassen- und Kontoführung ist von dem Prüfer die Entlastung des Vorstandes zu beantragen.
Mitgliederversammlung.
Die Dauer der Prüfertätigkeit darf 4 aufeinanderfolgende Jahre nicht übersteigen.
11 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
a. Die Auflösung des Vereins kann erfolgen:
a. Wenn die Förderung des Sportes in Tansania im Sinne des satzungsmäßigen Vereinszwecks unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr vertretbar geworden ist.
b. Durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
c. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
(1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Sports.
§ 12 Schriftform, Schlussbestimmungen
(1) Als schriftlich im Sinne dieser Satzung gilt auch eine Mitteilung per Telefax oder per E-Mail.
(2) Bei Streitigkeiten zwischen Vorstand und seinen Mitgliedern ist in Vereinsangelegenheiten
vor einer Entscheidung die Mitgliederversammlung einzuberufen.